21-02-10 neue Impfverordnung in Kraft getreten
Seit dem 08.02.2021 gilt die aktualisierte Impfverordnung.
Sie können als über 70jährige Personen jetzt auch Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft als enge Kontaktpersonen benennen, die dann impfberechtigt werden. Es können maximal 2 Personen benannt werden.
Die amtliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger können Sie hier als PDF-Version herunterladen. In §3 Abs.1 Nr. 3 und §4 Abs.1 Nr. 3 finden Sie die entsprechenden Passagen.
Bei Fragen in dem Zusammenhang helfen wir gerne weiter.